Wie es immer wieder mal vor kommt im Internet, wer was darf, oder eben nicht. Wir von Energie-Radio geben Dir ein bisschen Licht ins dunkele, denn ein Webradio darf eben noch lang nicht alles. đ
Wir alle finden gewisse Gesetze eben unnötig, oder störend, aber trotzdem mĂŒssen wir uns daran halten, denn nur so macht Musikhören bzw. machen SpaĂ.
Darf man nun von Amazon, ApplePay, YouTube und so weiter geladene Musik im Webradio spielen, oder eben nicht? Da man ja bei einigen die MP3’s einzeln kaufen kann.
Eine Antwort diesbezĂŒglich lautet hier eindeutig: NEIN
Was laut GVL ausdrĂŒcklich NICHT verwendet werden darf sind Titel, die aus einem Streamingdienst oder einer Streamingwebseite stammen wie z.B. AppleMusic, Spotify, Amazon oder YouTube etc.
Es gibt gleich mehrere GrĂŒnde hierfĂŒr. Zum Einen können auf den genannten Plattformen auch Privatpersonen Songs hochladen, so dass nicht sicher gestellt werden kann, woher die Songs stammen und auĂerdem sprechen die AGB der Plattformen gegen eine öffentliche AuffĂŒhrung, und erlauben nur eine rein private Nutzung. So verhĂ€lt sich das auch bei Amazon, wer jetzt sagt das der Download einzelner Lieder aber legal ist, der irrt sich. Amazon hat dazu in den AGB einen vermerk stehen das alles an Musik unter Amazon Musik lĂ€uft und somit nicht erlaubt ist.
Auch die Nutzungsbedingungen von YouTube erlauben ein senden im Webradio nicht, da die Songs öffentlich aufgefĂŒhrt werden welches beim Senden solcher Songs im Webradio der Fall wĂ€re. (Eine Radiosendung im Web (Webradio) ist per Definition eine öffentliche AuffĂŒhrung).
Hier die entsprechende Passage der Nutzungsbedingungen:
Die Nutzung des Dienstes unterliegt jedoch bestimmten EinschrÀnkungen. Folgendes ist nicht zulÀssig:
https://www.youtube.com/t/terms
9. Den Dienst zu verwenden, um auĂerhalb des privaten, nicht-kommerziellen Gebrauchs Inhalte anzusehen oder anzuhören (beispielsweise eine öffentliche VorfĂŒhrung von Videos oder Streaming von Musik).
âStreamingâ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Ăbertragung des Materials ĂŒber das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfĂ€higes EndgerĂ€t in einer Weise, bei der die Daten fĂŒr eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber fĂŒr einen (permanenten oder vorĂŒbergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Wie sieht es eigentlich mit Liedern aus die nach 22 Uhr gesendet werden dĂŒrfen, gibt es so etwas?
Klar und deutlich: NEIN
Aber warum gibt es diese Regelung nicht? Ein Webradio, egal wie groĂ, oder wie viele Hörer ist ein öffentlicher Ort. Und Inhalte (Songs, WortbeitrĂ€ge usw.) sind öffentlich und frei zugĂ€nglich. Ich persönlich möchte nicht das Jugendliche jederzeit frei auf diese Inhalte zugreifen können.
Wie fĂŒr alle Orte öffentlicher AuffĂŒhrungen gilt auch fĂŒr Webradios das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
Aktuelle Fassung: Jugendschutzgesetz
Wir hoffen mit diesen Beitrag eine Menge Interessenten geholfen zu haben und wĂŒnschen weiterhin gutes gelingen den zukĂŒnftigen Kollegen und Kolleginnen. đ
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